Schauspielschule CreArte - Internationale Schauspielakademie Schauspielschule CreArte - Die Schauspielausbildung, Ausbildung zum Schauspieler
Die Schauspielakademie


Die Schauspielschule CreArte ist eine staatlich
anerkannte Ergänzungsschule und damit
einer Berufsfachschule gleichgestellt.

Berufsfeld:
- Film Schauspieler
- Fernseh Schauspieler

- Bühnen Schauspieler

- Fernsehmoderator

- Sprecher
- Synchronsprecher

- Regisseur 

- Werbemodell

Ziele:
 
Ausbildung zum staatlich geprüften Schauspieler / -in 

Informationen:   An unserem Tag der offenen Tür
  können Sie sich informieren.
  Beachten Sie bitte auch unser
Vorsemester.

Ausbildungsbeginn:
 J
eweils Anfang März und September

Ausbildungsdauer:
 
3 Jahre

Inhalte:
 
Lerninhalte, Lernziele und Stoffverteilungspläne sind
 vom Kultusministerium Baden-Württemberg anerkannt

Ferienzeiten:
 
Sommer- und Weihnachtsferien in Anlehnung
  an die Schulferien in Baden-Württemberg

Zwischenprüfung:   schulintern nach 1 ½ Jahren

Abschlußprüfung:   am Ende des dritten Ausbildungsjahres:
 Öffentliche Theateraufführung und schriftliche Abschlußprüfung

Unterrichtszeiten:
 
Montag bis Freitag 30 Wochenstunden

Aufnahmebedingung:
 
Mittlere Reife,  mindestens 16 Jahre alt,  Bestehen des Auswahlseminares

Kosten:    Die Semestergebühr beträgt  € 2220,00 -  
Es besteht die Möglichkeit der monatlichen Ratenzahlung.   
                 

Es kann Ausbildungshilfe nach §9BAföG beantragt werden.
Nach Abschluss der Grundausbildung nach dem zweiten Semester kann ein zinsgünstiger Bildungskredit beantragt werden. Weitergehende Informationen zum Bafög sind auf der Seite mit den Links zu finden.

Wichtige Neuerung!!!  Schulgeldzahlungen können ab dem Veranlagungszeitraum 2008 als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Aufgrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) vom 19. Dezember 2008 (BGBI.IS. 2794 vom 24. Dezember 2008, BStBI 2009 I S. 74) werden in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder für die Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG jetzt auch berufsbildende Ergänzungsschulen berücksichtigt. 
Der Höchstbetrag beläuft sich auch bei einem Ehepaar, das nicht zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wird, auf 5.000 Euro je Kind.

 

 

 

 

 

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